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Bei uns stehst Du im Mittelpunkt!
Das Leben ist facettenreich – jede Situation muss gesondert steuerlich analysiert werden, um eine bestmögliche Steuerberatung zu gewährleisten.
Wie immer Dein Leben sich verändert – wir sind an Deiner Seite. Heiratest Du, beraten wir Dich, Steuervorteile zu nutzen, hast Du Kinder, beraten wir Dich in Punkto Kindergeld. Und auch bei widrigen Lebensumständen, wie z.B. Scheidung, sind wir an Deiner Seite, damit die Umstellung der Steuerklasse nachher so wenig finanziell belastend wie möglich ausfällt.
Deine Mitgliedschaft hat viele Vorteile!
Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – überlasse die Arbeit rund um das Thema „Steuer“ einfach uns – damit wir Deine Steuervorteile sichern können.
Wir beraten Dich...
...zu allen steuerlichen Fragen
Wir erstellen Dir....
...Deine Steuererklärung
Wir prüfen für Dich....
...Deine Steuerbescheide
FAQ
Der Titel „Lohnsteuerhilfeverein“ darf erst nach Bestehen komplexer Prüfungsverfahren, nach Vorlage bestimmter fachlicher Voraussetzungen und nach Eintragung des Vereins beim zuständigen Amtsgericht genutzt werden. Lohnsteuerhilfevereine bieten ganzjährige Steuerberatung inklusive Erstellung der Steuererklärung zu einem fairen Festpreis an.
Nachdem Du Kontakt mit uns aufgenommen hast, teilen wir Dir Deinen voraussichtlichen Jahresbeitrag mit. Daraufhin kannst Du Dich für eine Mitgliedschaft entscheiden und von allen Steuervorteilen profitieren.
Jeder Arbeitnehmer, Auszubildende, Student, Beamte, Rentner, Pensionär, Versorgungsempfänger, Soldat, Absolvent des Bundesfreiwilligendienstes, freiwillig Wehrdienstleisende und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden.
Unsere Mitglieder beziehen ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen.
Aber darüber hinaus beraten wir Dich als Mitglied wenn Du zusätzlich bestimmte Einnahmen generierst:
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Überschuss-Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Wichtig: Die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten dürfen insgesamt 18.000 € für Ledige bzw. 36.000 € bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur ihre Mitglieder steuerlich gemäß § 4 Nr. 11 StBerG beraten.
Unsere Mitgliedsbeiträge sind sehr sozial und richten sich nach Deinen Jahreseinnahmen. Der Jahresbeitrag liegt zwischen mindestens 100 € und maximal 350 € zuzüglich der einmaligen Aufnahmegebühr von 20 € und enthält alle unsere Leistungen. Damit gibt es keine weiteren Zusatzkosten! Weitere Informationen sind in unserer Beitragsordnung.
Beide Ehepartner treten dem Verein als Mitglied bei. Im Zuge einer Zusammenveranlagung werden Eure Jahreseinnahmen zusammengerechnet und ein gemeinsamer Jahresbeitrag ermittelt. Die Aufnahmegebühr von 20 € berechnen wir aber nur einmal.
Die Dauer Deiner Mitgliedschaft ist zeitlich unbegrenzt; kann aber jährlich bis zum 30. September zum Ende des Jahres gekündigt werden.
Du kannst auch online kündigen. Klicke einfach hier.