Über uns

Unsere Steuerexperten sind aktiv für Dich tätig:

Ein Lohnsteuerhilfeverein kann nur nach Bestehen komplexer Prüfungsverfahren gegründet werden. Zuständige Aufsichtsbehörden verleihen erst nach Vorlage bestimmter fachlicher Voraussetzungen die notwendige Anerkennung. Zeitgleich muss die Eintragung des Vereins beim zuständigen Amtsgericht erfolgen, um geschäftsfähig zu werden und um sich als Lohnsteuerhilfeverein bezeichnen zu dürfen.

Der Verein wird einmal jährlich im Rahmen einer Geschäftsprüfung auf Einhaltung der strengen gesetzlichen Vorschriften geprüft und der Prüfungsbericht ist der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Es wird hier also nichts dem Zufall überlassen!  

Andrijano Salinovic

Vorstand

Andrijano

B.A. Business Administration

 

Magdalena Salinovic

Vorstand und Beratungsstellenleitung
Magdalena
B.A. Steuerrecht